Navi Versicherung TomTom Extra Care, feine Sache mit Haken ?


Superuser
Leider gibt es einen Haken. Bis 24 Monate nach dem Kauf kann man die Versicherung noch abschließen ! Das ist schon mal gut. Schlecht ist daß man Erstbesitzer sein muß !!! Das versteh ich jetzt überhaupt nicht !!! Was macht es für einen Unterschied ob der Erstbesitzer das Gerät versichert oder der Zweitbesitzer ???? Wäre genau so als könnte ein Käufer für mein Haus wenn ich es verscherbeln würde keine Wohngebäudeversicherung mehr abschließen können. ??;);)
https://www.tomtomextracare.de/mp/tomtom-de/home?menuSecondLevel=registeredProducts&loginRedirect=1
Nachtrag: Ist mir gerade aufgefallen daß 5 Jahre Pkw weniger als 5 Jahre Lkw oder Bike kosten ???
Warum --- ist die Diebstahlgefahr größer oder was ?

Vielleicht sollte ich jetzt dann mal das Kleingedruckte durcharbeiten, wer weiß eventuell wendet sich dann meine anfängliche positive Meinung schnell ins negative

Kommentare
Superuser
Superuser
Wie auch immer, für mich kommt es eh nicht mehr in Frage, hab das einzige Gerät das noch in Frage gekommen wäre gerade eben als Zweitbesitzer einem Drittbesitzer versprochen.
Superusers
Was erwartet ihr für nur 30 Euro?
Ich sehe es eher als erweiterte Garantie mit Extraleistungen
Superusers
Aber wie der Vorschreiber ja schon erkannt hat, Was erwartet man für 30€
Superuser
Ihr TomTom-Produkt muss im Deutschlandund muss gemäß einer Deutsch-Spezifikation hergestellt worden sein
Bitte was in Detschland produziert ??;);)
Auf den Eigentumsnachweis wird auch mehr/genauer eingegangen.
Sie müssen Besitzer des zu versichernden TomTom-Produkts sein und es darf nicht gebraucht, bei einer Auktion oder auf einer Online-Auktions-Website gekauft worden sein.
Superuser
Superuser
"Diese Politik wurde Ihnen von TomTom vorgestellt, der ein einführender Vertreter von Castelan Limited ist" - die Rede scheint mir von "Police" oder "Policy" zu sein. In den "Terms Of Business" (großes O) ist der Satz zumindest etwas besser formuliert
Ich weiss auch nicht, wer der Versicherer ist. Auf der Webseite steht:
und
Wer also nach Vertragsabschluss mein Vertragspartner ist, bekomme ich hoffentlich noch mitgeteilt
Damit fallen alle im EU und sonstigem Ausland erworbenen Geräte schon mal gleich weg .Alle Geräte ohne deutsche Computerstimme auch die stammen wer weiss woher . So ist das zu verstehen
--- aber das ist wohl wieder eine andere Abteilung, die daran arbeitet ...:(
Superuser
so eine Versicherung würde ich nie abschliessen.
Bei meinem Händler kann man beim Neukauf eine Garantie Verlängerung abschliessen. Habe ich noch nie gemacht.
Ausser beim Handy gegen Bruch hatte ich für 2 Jahre eine Versicherung.
mfg. Bembo
Wer sich die Mühe macht die (schlecht) übersetzten Bedingen zu lesen wird feststellen das für eine Erbringung der Versicherungsleistungen so viele Vorgaben durch den Käufer/Besitzer des Geräts erfüllt werden müssen das der Versicherungsanbieter sich leicht aus jeder Leistungspflicht herausnehmen kann.
Beispiel: Diebstahl muß innerhalb von 24 Stunden polizeilich gemeldet werden. Fahrzeug am Freitag geparkt, Verlust am Montag festgestellt - blöd gelaufen, die Frist ist überschritten. Versicherer leistet nicht.
Beispiel: Gerät wurde auf der Arbeitsstelle aus einem Raum entwendet an dem polizeilich keine Auf-/Einbruchsspuren gesichert werden konnten - Versicherung leistet nicht.
Beispiel: Versicherer schließt Leistungen für Abnutzung und Verschleiß aus. Doch was ist Abnutzung und was Gerätefehler? Im Zweifelsfall leistet Versicherer nicht.
Nun der richtige "Knaller" in den Versicherungsbedingungen schreibt der Versicherungsanbieter das er nicht alle Punkt aufzählen kann in denen er nicht leistet. Er behält sich vor diese Punkte im aktuellen Fall festzulegen. Das bedeutet im Klartext das er immer und zu jeder Zeit bestimmen kann ob er leisten will oder auch nicht.
Wem das noch nicht reicht der kann ja so ziemlich gegen Ende der Versicherungsbedingungen nachlesen wie und was der Versicherer ersetzt - wenn er denn ersetzt. Der Versicherer räumt sich ausdrücklich das Recht ein das versicherte Gerät durch ein Gebrauchtgerät zu ersetzen.
Zusätzlich abschreckend ist das undurchsichtige Versicherungsanbietergeflecht mit verschiedenen Firmen im England und den Niederlanden. Versucht mal euer Recht im Ausland durchzusetzen, da seid ihr nahezu immer erfolglos.
Fazit:
Unter den bisherigen Versicherungsbedingungen und bei einem Versicherungssitz im Ausland (also ohne deutsches Recht), kann man sich diese "Versicherung" sparen, diese wird dem Geschädigten wohl in 99,9% der Schadensfälle nichts nutzen.
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- Sofern der Vorfall innerhalb von 24 Stunden nachdem Sie den Vorfall entdecken, der Polizei gemeldet wird und Sie eine polizeiliche Bearbeitungsnummer oder ein Aktenzeichen erhalten.
- Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und jegliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Versicherung werden ausschließlich den zuständigen Gerichten in Deutschland unterbreitet. (Klage also am eigenen Wohnort)
Aber dieses Firmengeflecht gibt mir auch zu Denken.Der Sandfloh